BLITZER-GUTACHTEN

Im Zweifel waren Sie nicht zu schnell!
Weil auch Blitzer öfter irren.

ABWICKLUNG VON A BIS Z

Die SZU GmbH hat sich mit einem ihrer Unternehmensbereiche auf die Überprüfung und Erstellung von Gutachten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen spezialisiert. So konnte mit den erstellten Expertisen schon einer Vielzahl von Anwälten bei der erfolgreichen Verteidigung ihrer Mandanten geholfen werden.

BLITZER-GUTACHTEN

Bei über 3 Millionen geblitzten Verkehrssituationen jährlich muss längst nicht jeder Vorwurf zwingend korrekt sein. So liegen jeder Messmethode bzw. jedem Messsystem bestimmte Vorgaben zugrunde, die eine Messung erst gültig machen, wenn die auch genauestens eingehalten wurden. Zum Beispiel müssen immer bestimmte Protokolldaten bzw. Herstellerangaben samt Eichschein für die Messanlagen vorliegen.

Zudem gibt es noch weitere Parameter, die für die jeweilige Messung auf den Prüfstein müssen: So wird bei einem Messsystem zum Beispiel bei den vorliegenden Bildern die Messgültigkeit anhand eines Rahmens, der auf den Fotos platziert ist, überprüft. Bei anderen Systemen spielen beispielsweise auch weitere Fahrzeuge, die sich mit auf dem Bild befinden eine Rolle, da sie ggfls. die Messung beeinflusst haben könnten. Selbst für die korrekte Platzierung des Gerätes liegen bestimmte Kriterien zu Grunde.

Dies alles kann mit Hilfe eines Anwalts, über den die Akten eingesehen werden, überprüft werden. Die SZU GmbH erstellt dann im Zweifelsfall anhand der Akten ein Gutachten und gibt an, ob die Messung korrekt war oder ob es eine relevante Messtoleranz gab. Häufig sind so Fahrern schon Punkte in Flensburg oder gar der Führerscheinentzug erspart geblieben.

ZU BEACHTEN

Eine Gutachtenerstellung macht in der Regel erst dann Sinn und wird auch meistens nur dann von den Rechtschutzversicherungen übernommen, wenn dem Fahrer Punkte oder gar der Führerscheinentzug drohen. Daher sollten Sie immer zuerst einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

Bei Fragen oder der Benennung eines geeigneten Anwalts stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wenden Sie sich dazu einfach an Ines Kluge unter 08638 / 981 60 25 oder info@szu-gmbh.de

Blitzergutachten

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